AUSSCHREIBUNG
von Ausbildungsplätzen für Vertragsbedienstete mit Sonderverwendung für die exekutivdienstliche Verwendung im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich bei der Landespolizeidirektion Burgenland
Von der Landespolizeidirektion Burgenland ist beabsichtigt, im Jahre 2016 Frauen und Männer für den Polizeidienst im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich, sowie zur Unterstützung im sicherheitspolizeilichen Bereich, in ein unbefristetes Dienstverhältnis (Beschäftigungsbeginn ab 01.07.2016) aufzunehmen.
Die Ausbildungsplätze bzw. Dienstverhältnisse werden gemäß §§ 20 und 21 Absatz 1 Aus-schreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl 85/1989 idgF, ausgeschrieben.
Die Ausschreibungsfrist endet mit 31.12.2016.
Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildungsplätze müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
• österreichische Staatsbürgerschaft;
• volle Handlungsfähigkeit;
• ein Mindestalter von 18 Jahren bei Eintritt in den Polizeidienst;
• bei Wehrpflichtigen der abgeleistete Präsenzdienst, bei Zivildienstpflichtigen der abgeleistete Zivildienst (für die Erlöschung der Zivildienstpflicht ist ein Antrag gem. § 6b Zivildienstgesetz erforderlich);
• bis zum Beginn der Ausbildung eine Lenkberechtigung für die Klasse B, die ohne Auflagen, die eine fahrzeugbezogene Anpassung für diese Klasse vorsehen würden, erteilt wurde (§ 4 Abs. 1 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung);
• ein unbeanstandetes Vorleben;
Das Auswahlverfahren umfasst:
• eine schriftliche Eignungsprüfung im Sinne des Unterabschnittes B des AusG 1989 (Diktat, Grammatiktest, Intelligenztest und Persönlichkeitsfragebogen);
• ein Aufnahmegespräch;
• einen sportmotorischen Leistungstest (Laufen, Schwimmen, Liegestütze und medizinischer Bewegungskoordinationstest, Bergungssimulation);
• eine polizeiärztliche Untersuchung zur Feststellung der körperlichen Eignung für den Polizeidienst; sämtliche notwendigen Facharztbefunde müssen von den Bewerberinnen und Bewerbern auf eigene Kosten beigebracht werden;
• eine Abklärung der Vertrauenswürdigkeit im Zuge einer Sicherheitsüberprüfung gem. § 55 ff SPG.
Die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach dem erreichten Punkteergebnis. Dieses gilt gemäß § 44 Abs. 4 AusG 1989 bundesweit auch für weitere Ausschreibungen der Landespolizeidirektionen, die innerhalb eines Jahres erfolgen – gerechnet ab dem Tag des letzten Teils des Auswahlverfahrens.
Das Endergebnis des Auswahlverfahrens wird den Bewerberinnen und Bewerbern von der Landespolizeidirektion schriftlich mitgeteilt.
Dienstverhältnis
Im Fall der Aufnahme wird ein Dienstverhältnis für Vertragsbedienstete mit Sondervertrag für die exekutivdienstliche Verwendung im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich begründet.
Das Dienstverhältnis für die exekutivdienstliche Verwendung im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich dient nach einer sechsmonatigen Grundausbildung zur Wahrnehmung exekutiv-dienstlicher Agenden im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich, sowie zur Unterstützung im sicherheitspolizeilichen Bereich.
Das Dienstverhältnis für Vertragsbedienstete mit Sondervertrag für die exekutivdienstliche Verwendung im fremden- und grenzpolizeilichen Bereich ist per Dienstvertrag unbefristet.
Für die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses („Grundausbildung“) gebührt ein Ausbildungsentgelt von monatlich 50,29 Prozent des besoldungsrechtlichen Referenzbetrages (derzeit rund 1.223 Euro brutto) zuzüglich der nach den Bestimmungen des § 8a Abs. 2 VBG 1948 idgF vorgesehenen Sonderzahlung (13. und 14. Gehalt).
Ab dem 7. Monat des Vertragsverhältnisses gebühren das Normalentgelt nach den jeweils gültigen Entgeltsätzen in der Höhe der jeweiligen Einstufung entsprechenden Entlohnungsstufe der Entlohnungsgruppe v4 Bewertungsgruppe 1 zuzüglich der nach den Bestimmungen des § 8a Abs. 2 VBG 1948 idgF vorgesehenen Sonderzahlung, sowie die für Beamte der Verwendungsgruppe E2c vorgesehenen exekutivspezifischen Zulagen und Nebengebühren.
Nach mindestens 2 Jahren im Dienstverhältnis besteht bei Bedarf die Möglichkeit der Absolvierung einer Ergänzungsausbildung und Ablegung der Dienstprüfung. Nach positivem Abschluss wird ein öffentlich rechtliches Dienstverhältnis als Exekutivbedienstete bzw. Exekutivbediensteter der Verwendungsgruppe E2b begründet.
Bewerbung
Schriftliche Bewerbungen können per Post oder persönlich bei der Landespolizeidirektion Burgenland in 7000 Eisenstadt, Neusiedler Straße 84 (E-Mail: lpd-b@polizei.gv.at), eingebracht werden. Berücksichtigt werden jene Bewerbungen, die spätestens am letzten Tag der Ausschrei-bungsfrist bei der Landespolizeidirektion einlangen.
Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen sowie weitere Informationen zum Auswahlverfahren und zum Polizeiberuf allgemein sind, im Internet unter www.bundespolizei.gv.at abrufbar oder bei der Landespolizeidirektion erhältlich.
Gleichbehandlung
Gemäß § 7 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz 1993 idgF wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen um die ausgeschriebenen Ausbildungsplätze besonders erwünscht sind.
Der Landespolizeidirektor:
i.V.
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